Jede Person in Deutschland erhält mit der Geburt mindestens einen Vor- und Nachnamen, um die Person zu identifizieren. Die mehrfache Vergabe von Vor- und Nachnamen ist in Deutschland üblich. Damit die Personen nicht verwechselt werden, gibt es weitere Parameter, an denen sich eine Person identifizieren lässt.
Der Nachname
Der Nachname oder auch Zuname steht bereits vor der Geburt eines Menschen fest, weshalb dieser primär zur Identifizierung einer Person beiträgt. Der Nachname ist vom einzelnen oder den mehrfachen Nachnamen der Eltern abhängig, folgende Konstellationen sind rechtlich in Deutschland zulässig:
Die Mutter des zu gebärenden Kindes gibt nicht den Namen des Erzeugers (Vaters) des Kindes an. Sie sind nicht verheiratet und leben nicht in einer Beziehung zusammen, sie werden die elterlichen Pflichten und Rechte nicht gemeinsam ausüben, sondern das Sorgerecht bleibt ausschließlich der Mutter vorbehalten. In dem Fall erhält das Neugeborene bei der Geburt den Nachnamen der Mutter. Dieser kann aus einem oder mehreren Nachnamen bestehen.
Der Vater des neugeborenen Kindes war zur Geburt des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet, die bei der Geburt verstirbt. Da künftig der Vater alleinerziehend ist, erhält das Kind in der Regel den Nachnamen des Vaters und nicht der toten Mutter. Der Vater kann auf eine Namensänderung bestehen und vor dem Familiengericht einen Antrag stellen, dass das Neugeborene den Nachnamen der Mutter erhält und nicht den des Vaters.
Wird das Kind adoptiert und steht das bereits vor der Geburt fest, erhält das Kind den Nachnamen der Adoptiveltern und nicht der leiblichen Eltern. Den leiblichen Eltern wird der Nachname der Adoptiveltern in der Regel nicht mitgeteilt.
Das Kind eines verheirateten Ehepaares erhält den bisher geführten Ehenamen. In Deutschland sind mehrere Konstellationen möglich:
Bei der Heirat nimmt die Frau den Nachnamen des Mannes an. Das war früher üblich und weit verbreitet. Der Mann nimmt den Nachnamen der Frau an. Das Ehepaar entscheidet sich für einen Doppelnamen, der aus dem Nachnamen der Frau und des Mannes besteht. In welcher Reihenfolge legt das Ehepaar selbstständig fest. Jeder der beiden Eheleute behält seinen bisherigen Geburtsnamen.
Für das Neugeborene bedeutet das:
Tragen die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen, ob einen einzelnen Namen oder Doppelnamen, erhält auch das Neugeborene denselben Namen. Tragen beide nach ihrer Hochzeit ihre Geburtsnamen, dann dürfen die Eltern den Nachnamen aussuchen. Sie müssen sich zwischen dem Nachnamen der Mutter, des Vaters oder beider Elternteile als Doppelname entscheiden. Legen die Eltern keinen Nachnamen fest, wird vom Gesetzgeber der Nachname der Mutter eingetragen.
Der Nachname, auch als Familienname bekannt, weicht in Patchwork-Familien voneinander ab. Das liegt daran, dass erwachsene Partner Kinder aus einer vorherigen Beziehung mit in die Patchwork-Familie bringen. Namensänderungen, so, dass alle Familienmitglieder denselben Nachnamen erhalten, ist durch die Heirat der beiden Partner möglich. Sie benötigen jedoch von den leiblichen Elternteilen ihrer nicht gemeinsamen Kinder die Einwilligung, dass die Kinder denselben Nachnamen erhalten, den künftig die Eheleute führen.
Der Vorname
Der Vorname ist der individuelle Name einer Person, um sie von anderen Familienmitgliedern anhand ihres Namens zu unterscheiden. Es kommt vor, dass über mehrere Generationen die Personen denselben Vornamen erhalten, der durch einen zusätzlichen Namen den Unterschied ausmacht und man die Person anhand dessen auch ohne sie gesehen zu haben, identifizieren kann.
Im Melderegister gibt es eine Vielzahl an Namendopplungen in derselben Gemeinde und vor allem in Großstädten. So kann es sein das „Max Mustermann“ im Melderegister mehrfach verzeichnet ist und sogar das fast identische Geburtsdatum eine Verwechslung ermöglicht. Um das zu verhindern, gibt es weitere Daten, anhand dessen eine Person eindeutig identifizierbar ist. Im Melderegister wird neben den Vor- und Nachnamen, die eine Person trägt, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Augenfarbe und Körpergröße verzeichnet. Dazu ist ein Bild der Person gespeichert, um Verwechslungen mit anderen Personen, die denselben Namen tragen, zu vermeiden.
Kurzinfo:
Der Vorname ist immer der erste Name des vollständigen Namens. Mehrere Vornamen werden einzeln aufgeführt oder durch einen Bindestrich getrennt. Der Nachname ist immer der Familienname und steht hinter dem oder den Vornamen.
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