Es ist leider recht schwierig, Immanuel Kants philosophische Texte im Original zu lesen. Häufig kommen Schachtelsätze und komplizierte Wörter vor. Das ist insofern schade, weil Kant Ideen hat, die auch in der Moderne noch aktuell und relevant sind, man aber als Leser schnell von seinen Texten abgeschreckt wird.
Wirklich Angst haben muss vor seinen Schriften jedoch nicht, denn sie lassen sich – wie es auch Ziel dieses Textes ist – leicht und verständlich ausdrücken.
Philosophische Hintergründe zum Kategorischen Imperativ
Kant ist eine der zentralen Figuren in der Philosophie der Aufklärung des späten 18. Jahrhunderts. Im Zentrum steht die Grundannahme eines vernunftbegabten Menschen. Aus dieser zentralen Voraussetzung leitet sich die Fähigkeit zur Selbstbestimmung ab, denn mit Vernunft lässt sich nachdenken und so zu Einsichten gelangen. Dabei geht es nicht nur um persönliche Erkenntnisse, sondern vor allem die Frage wie man sich anderen gegenüber ethisch korrekt verhält, welche Handlungen gesellschaftlich vertretbar sind und welche nicht.
Kants Philosophie ist also nichts für Anarchisten oder komplett rücksichtslose Verhaltensweisen. Er gesteht dem Menschen durch seine Vernunft zwar Selbstbestimmung und damit viel Freiheit zu, aber seine Freiheit ist immer sozial eingebettet und richtet sich zugleich auf Verträglichkeit des Einzelnen mit der Gesellschaft. In diesem Rahmen muss auch der Kategorische Imperativ gesehen werden.
Die Grundformel des Kategorischen Imperativs
In seinem Werk „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (4:421) heißt es bei Kant wörtlich: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“.
Man soll also nur so handeln, dass das Grundprinzip der eigenen Tat zugleich ein für alle gültiges Gesetz sein kann. Dabei meint Kant das Gesetz nicht streng wörtlich im juristischen Sinn, sondern etwas weiter gefasst als moralische Leitschnur eines Handelns, das grundlegend immer auf Vernunft und Einsicht basiert und daher für alle verbindlich sein kann.
Es nicht immer leicht, anzugeben, welche genauen Handlungen unter dieses Motto fallen. Man kann aber ganz genau sagen, welches Handeln auf jeden Fall dem kategorischen Imperativ widersprechen würde. Das Mott dazu lernen schon kleine Kinder und es ist sehr ein sehr einprägsamer Spruch in Abwandlung von Kant: „Was du nicht willst, das man dir tu, das für auch keinem anderen zu!“ So, wie man selbst nicht behandelt werden möchte, darf man demzufolge auch keinen anderen Menschen behandeln.
Relevanz für individuelle Handlungen
Gerade in einer Zeit, in der in sozialen Medien ein rauer, oft gar beleidigender Umgangston herrscht, gewinnt Kants Kategorischer Imperativ große Aktualität als moralisches Leitprinzip für unseren täglichen Umgang mit anderen Menschen. Da wir selbst nicht mit Schimpfwörtern beleidigt werden wollen, dürfen wir auch niemanden beleidigen. Damit sind auch Gewaltandrohungen tabu. Auch Szenen, in denen jemand gemobbt wird, gibt es in konsequenter Auslegung von Kant nicht, denn wir selbst wollen nicht gemobbt werden, also fügen wir dieses Leid keinem anderen zu.
Relevanz für Gesellschaft und Politik
Entscheidend bei Immanuel Kant ist nie nur der einzelne Mensch für sich, sondern seine Einbettung in die Gesellschaft. Deshalb geht es ihm mit dem Kategorischen Imperativ um moralisch verbindliche Prinzipien für alle, die damit als Leitprinzipien sozialer Konsens werden können.
Wir wollen unsere Meinung frei äußern, also muss jeder das Recht dazu haben. Und da wir nicht in Angst leben wollen, für Kritik an der Regierung ins Gefängnis gesteckt zu werden, soll niemand sonst mit dieser Angst leben müssen. Es gäbe somit auch keine Folter und keine Folterknechte: denn wir selbst wollen nicht gefoltert werden, dementsprechend hat auch kein anderer Mensch das Recht dazu.
Kant liefert mit seinem Kategorischen Imperativ die philosophische Begründung für die modernen Grund- und Menschenrechte. Aus den eben genannten Beispielen ergibt sich als Leitprinzip und Gesetz, das für alle gelten kann, das Recht auf freie Meinungsäußerung so wie es im Grundgesetz steht. Auch das Verbot von Folter und Todesstrafe sind Regelungen, die sich aus dem Prinzip der unantastbaren Menschenwürde im Grundgesetz ergeben.
Regierungen, von denen Menschenrechtsverletzungen ausgehen, können somit moralisch verurteilt werden. Beispiele wie die Behandlung der Uiguren in China, die Vergiftung des russischen Oppositionspolitikers Nawalny oder die fehlenden Frauenrechte in einigen arabischen Staaten gibt es leider genug. „Das sind interne Angelegenheiten und unsere Gesetze“, heißt es dann gern zur Rechtfertigung. Aber ein vernunftbasiertes allgemeines Leitprinzip begründet universale Menschenrechte und diese stehen über dem von nationalen Regierungen beschlossenen Gesetzen.
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